windkraft

Windenergie hat sich in Norddeutschland zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt und nimmt eine bedeutsame Stellung in der nationalen Energiewende ein.

Doch können Windenergieanlagen auch eine Gefahr für Wildtiere darstellen insbesondere durch die Eingriffe im Rahmen der Zuwegungsplanung und Anlagenerstellung, den Störfaktoren beim Bau und Betrieb sowie durch das direkte Kollisionsrisiko mit den laufenden Anlagen.

Um die möglichen Auswirkungen von Windkraftprojekten auf sensible Arten abzuschätzen, beschäftigen wir uns seit mehreren Jahren mit faunistischen Datenerhebungen, Auswirkungsprognosen und der Erarbeitung von spezifischen Maßnahmenkonzepten. 

Hierbei spielen vor allem Fledermäuse und windkraftsensible Großvogelarten die entscheidende Rolle.

Bei Großprojekten unterstützt uns unser Partner Bioplan – Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG in der Umsetzung.

rückbau & abriss

Rückbau-, Fällungs- oder Sanierungsarbeiten können grundsätzlich artenschutzrechtliche Zugriffsverbote auslösen, wenn sich in den betroffenen Bauwerken oder Bäumen zum Zeitpunkt des Eingriffs geschützte Arten aufhalten, ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten beschädigt oder zerstört werden oder aus dem Eingriff erhebliche populationsrelevante Störungen resultieren. 

Zur Vermeidung der Zugriffsverbote nach § 44 (1) S. 1 bis 3 BNatSchG bieten wir Ihnen vorsorgliche Untersuchungen zur Identifizierung potenziell betroffener Lebensraumressourcen und der sie besiedelnden Tierarten sowie spezifische Besatzkontrollen an und entwickeln für Sie lösungsorientierte Maßnahmenkonzepte. 

Da insbesondere für Besatzkontrollen und Verschlussmaßnahmen geschultes und zertifiziertes Fachpersonal (Baum- oder Fassadenkletterer) erforderlich ist, arbeiten wir in solchen Fällen mit Partnerfirmen zusammen.

umweltbaubegleitung & umweltbauüberwachung

Zunehmend steigen die naturschutzrecht­lichen Anforderungen bei der Umsetzung von Bauvorhaben. Gerade in ökologisch wertvollen Bereichen ist es notwendig oder vorgeschrieben (§ 74 Abs. 2 VwVfG), eine UBB einzusetzen. 

Im Rahmen unserer Umweltbaubegleitung & Umweltbauüberwachung unterstützen wir Sie und Ihre Bauleitung bei der Lösung bestehender Probleme durch das Aufzeigen von Lösungswegen und klären fachkompetent alle auftretende Fragen. Die Begleitung Ihres Bauvorhabens erstreckt sich hierbei von der Planung und dem Bau bis zur Schnittstelle zwischen Bauherrn, Behörde, Architekt, Fachplanung und ausführenden Firmen. Als Ihr Ansprechpartner sorgen wir mit unserer Hinweispflicht für die Umsetzung aller relevanten Genehmigungsauflagen.

gutachtenerstellung

Gutachten für ihr Bauvorhaben erstellen wir in Zusammenarbeit mit unserem Partner 
Bioplan – Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG

Ihr kontakt zu uns

Deutschland

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